Stephan Bothe zur Messergewalt an niedersächsischen Schulen: „Mit diesen erschreckend hohen Zahlen dürfen wir uns nicht abfinden!“

von Stephan Bothe,Harm Rykena

Nachdem im Mai ein 16-jähriger in einer Schule in Wildeshausen mit einem Messer schwer verletzt wurde, fragte die AfD-Fraktion nach dem Ausmaß der Messergewalt an Schulen und auf dem Schulweg (Drucksache 1759). Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage offenbart: Nach einem – mutmaßlich pandemiebedingten – Rückgang der Zahlen erreichte sie 2022 mit 94 Fällen einen neuen Höhepunkt. 28 der Tatverdächtigen waren noch im Kindesalter.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Die Zahl schwerer Gewalttaten an niedersächsischen Schulen, bei denen ein Messer verwendet wird, ist erschreckend hoch. Gemessen an den Schulwochen pro Jahr, bedeuteten 94 Fälle, dass pro Woche mehr als zweimal an einer Schule eine Stichwaffe gezückt wird. Zurück bleiben traumatisierte, verletzte und im schlimmsten Fall getötete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Sie werden Opfer in einem Raum, der besonders geschützt sein sollte und dem Eltern besonderes Vertrauen entgegenbringen. Mit diesen Zuständen dürfen wir uns nicht abfinden! Hier sind die Politik sowie sämtliche Behörden und Institutionen gefragt, dagegen vorzugehen. Insbesondere die Strafverfolgungsbehörden, Jugendämter und Schulen müssen gemeinsam konsequent handeln. Auch bei strafunmündigen Kindern muss den Opfern, weiteren Betroffenen, den Tätern und deren Familien deutlich gemacht werden, dass diese Taten nicht ungestraft bleiben. Auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen müssen, soweit möglich, gezogen werden.“

Stephan Bothe

Harm Rykena, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, ergänzt:

„Besonders bestürzend ist die Anzahl der Täter im Kindesalter. 28 Kinder, sie waren also nicht älter als 14, haben 2022 zu Messern gegriffen und Schulkameraden attackiert. Angesichts dieser Zustände sind auch stichprobenartige Kontrollen der Polizei in den Schulen überlegenswert. Werden verbotene Gegenstände entdeckt, müssen deutliche Konsequenzen folgen. Auch die Herausnahme von Kindern aus den Familien darf in Extremfällen kein Tabu sein.“

Harm Rykena