Jozef Rakicky: „Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen gehört aufgekündigt“

von AfD Presse

Wenn türkische Staatsbürger in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, kommen sie in den Genuss eines besonderen Privilegs. Ihre Angehörigen in der Heimat sind kostenlos mitversichert. Es gilt für Ehegatten, Kinder und sogar die Eltern, wenn deren Einkommen geringer ist als der türkische Mindestlohn. Eine Anfrage der AfD-Fraktion zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen (Drucksache 19/518, siehe pdf) zeigt nun, wie wenig die Landesregierung die jährlichen Transferleistungen zu kümmern scheinen, obwohl, laut statistischem Bundesamt, rund 90.000 türkische Staatsbürger in Niedersachsen leben. „Hierzu liegen keine Zahlen vor“, antwortet sie, auf die Frage, wie hoch die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung in Niedersachsen durch das Abkommen in den letzten zehn Jahren war. Unkenntnis herrscht unter anderem auch darüber, wie viele Eltern von in Niedersachsen lebenden Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit beziehungsweise mit deutsch-türkischer Doppel-Staatsangehörigkeit aufgrund des Abkommens mitversichert sind.

Dazu erklärt MUDr.PhDr. /Univ.Prag Jozef Rakicky, gesundheits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Auch viele Menschen mit türkischen Wurzeln stehen hierzulande fest im Berufsleben und leisten ihren Teil zum wirtschaftlichen Wohlergehen des Landes. Dennoch muss man nach der Verhältnismäßigkeit des Abkommens fragen. Vor allem, wenn türkische und andere Arbeitnehmer durch die Mitversicherung ihrer in der Heimat lebenden Eltern bessergestellt sind als deutsche. Abgeschlossen wurde das Abkommen 1964 in der Annahme, dass sich die damaligen ‚Gastarbeiter‘ nur begrenzte Zeit in Deutschland aufhalten. Angesichts explodierender Kosten im Gesundheitswesen ist die Landesregierung heute in der Pflicht, mit unserem Geld sorgsam und sparsam umzugehen. Wie fordern sie daher auf, sich zunächst einen Überblick über die anfallenden Kosten zu verschaffen und sich in einem zweiten Schritt auf Bundesebene für die Aufkündigung des Abkommens einzusetzen. Ob ähnliche bestehende Abkommen mit Staaten wie dem Kosovo, Mazedonien, Serbien, Tunesien und Marokko sinnvoll sind, ist ebenfalls zu prüfen.“

MUDr.PhDr. /Univ.Prag Jozef Rakicky