Delia Klages zum Urteil gegen einen Insassen des Maßregelvollzugs: „Das Vollzugssystem ist unfähig, die Bevölkerung vor psychisch auffälligen Tätern zu schützen“

von AfD Presse

Zehn Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung – so lautet das Urteil gegen den Maßregelvollzug-Freigänger, der beschuldigt wurde, im September 2021 am Rand eines Maisfelds eine 64-jährige Walkerin erstochen zu haben. Er gilt als psychisch krank und befand sich wegen verschiedener Gewaltdelikte seit mehr als 40 Jahren im Maßregelvollzug in Moringen. Seine Wohngruppe durfte er aber unter Auflagen verlassen.

Dazu Delia Klages, justizvollzugspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Dem Freigang des Verurteilten ging wieder einmal eine Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials von psychisch kranken Straftätern voraus. Wieder einmal zeigt sich, dass das Vollzugssystem unfähig ist, die Bevölkerung vor psychisch auffälligen Tätern zu schützen. Der Maßregelvollzug, aber vor allem die Standards, die zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Insassen angewendet werden, gehören dringend auf den Prüfstand. Bedenklich: In zehn Jahren kommt der Täter in die Sicherungsverwahrung. Dort wird er bleiben, bis er aus Altersgründen in ein Pflegeheim überführt wird, wo er neben selbst zahlenden Mitbewohnern auf Kosten des Landes versorgt wird. Das Pflegepersonal ist für solche Fälle nicht geschult, die Pflegeeinrichtungen sind nicht für psychisch kranke Wiederholungstäter ausgerüstet, die ahnungslosen Heimbewohner werden gefährlichen Individuen ausgeliefert. ‚Die Zahl der Fälle, in welchen eine Haftunterbrechung oder die Unterbrechung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung für eine Unterbringung im Pflegeheim erfolgt, wird in Niedersachsen nicht statistisch erfasst‘, antwortete die Landesregierung bereits letztes Jahr auf die Anfrage der AfD-Fraktion zum Fall eines Ausbruchs aus einem Pflegeheim. Der Justizvollzug braucht spezielle Einrichtungen für pflegebedürftige Häftlinge und Sicherungsverwahrte.“

Delia Klages