Kleine Anfrage

Wie regeln niedersächsische Stadtwerke die Trennung vom E-Ladesäulenbetrieb?

Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets der EU von 2009, nicht mehr mögliche Eigentümerschaft oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile durch Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen; Installierte E-Ladesäulen durch Stadtwerke (Gemeinde, Betrieb, Anzahl, Investitionssumme), Erwirtschaftung der getätigten Investitionssummen, Mehraufwand durch die betrieblichen Ausgründung von Ladesäulenbetrieben für die jeweiligen Gemeinden (verwaltungstechnisch, personell, finanziell), Menge an Ladevorgängen für den wirtschaftlichen Betrieb eines E-Ladesäulennetzes, künftig notwendige Zuschuss- oder Querfinanzierung der Ladesäulenbetriebe, Szenarien einer überregionalen Marktkonzentration und Monopolbildung von E-Ladesäulenbetrieben, Marktgestaltung unter Berücksichtigung weiterer Ladesäulen-Anbieter (Automobilkonzerne, Supermarktketten u. a.)

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Anfrage und Antwort
30. Mai 2024

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LT-NI-Drucksache  19/ 4468

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Kategorie

Infrastruktur

Drucksache
19/ 4207
Eingereicht am
26. April 2024
Status

Antwort eingegangen

30. Mai 2024

Eingereicht von

Holger Kühnlenz

Sprecher für den Petitionsausschuss

Omid Najafi

Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Bauen & Digitalisierung

Adressat

Landesregierung