Kleine Anfrage

Fahrzeuge und Fahrzeughalter aus der Ukraine – sichere Zulassungsverfahren ab dem 01.04.2024?

Auslaufen der Sonderregelung zu § 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für ukrainische Flüchtlinge zum 31.03.2024; Anzahl zur Zulassung angemeldeter Kraftfahrzeuge, Kfz-Steueranmeldungen, beantragter Sondergenehmigungen, abgeschlossener Kfz-Haftpflichtversicherungen sowie verzeichneter Schadensfälle von Fahrzeughaltern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seit 2022, bisher entstandenen Kosten für Übernahme des Versicherungsschutzes, Anzahl nicht vollstreckter Strafzettel und Bußgeldverfahren, Sicherstellung von Anmeldungen, Zulassungen, Versicherungsabschlüsse und Kfz-Steueranmeldungen ab 01.04.2024

Dokumente

Anfrage und Antwort
19. Februar 2024

PDF

LT-NI-Drucksache  19/ 3543

Öffnen

Kategorie

Infrastruktur

Drucksache
19/ 3317
Eingereicht am
19. Januar 2024
Status

Antwort eingegangen

19. Februar 2024

Eingereicht von

Dennis Jahn

Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten & Regionale Entwicklung

Holger Kühnlenz

Sprecher für den Petitionsausschuss

Thorsten Moriße

Sprecher für Rechts- & Verfassungsfragen

Omid Najafi

Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Bauen & Digitalisierung

Adressat

Landesregierung